Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003

 

 

Öffnung der städtischen Altentagesstätten
Antrag CDU vom 03.04.2003, DS I (A) 483
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 21.05.2003,
DS I (A) 483/1
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 21.05.2003,
DS I (A) 483/1/1

Beschlusslage:

DS I (A) 483/1/1

Die Stv.-Versammlung beschließt wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt, dass die im Rahmen der Prioritätenliste zum Altenhilfeplan erwähnte vertragliche Festlegung der ausschließlichen Nutzung von Räumen in Altentagesstätten für altenspezifische Angebote schon im Jahr 1991 aufgehoben wurde und darüber hinaus eine weitere Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen, eventuell gegen Gebühr, zugelassen wird.

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung über die existierende Regelung, wie die Altentagesstätten schon heute privat genutzt werden können, Bericht zu erstatten.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 483/1/1

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt, dass die im Rahmen der Prioritätenliste zum Altenhilfeplan erwähnte vertragliche Festlegung der ausschließlichen Nutzung von Räumen in Altentagesstätten für altenspezifische Angebote schon im Jahr 1991 aufgehoben wurde und darüber hinaus eine weitere Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen, eventuell gegen Gebühr, zugelassen wird.

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung über die existierende Regelung, wie die Altentagesstätten schon heute privat genutzt werden können, Bericht zu erstatten.

DS I (A) 483/1

 

Durch Annahme der DS I (A) 483/1/1 entfällt die Abstimmung über nachfolgende 
DS I (A) 483/1

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt, dass die im Rahmen der Prioritätenliste zum Altenhilfeplan beschlossene vertragliche Festlegung der ausschließlichen Nutzung von Räumen in Altentagesstätten für altenspezifische Angebote aufgehoben und darüber hinaus eine weitere Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen, eventuell gegen Gebühr, zugelassen wird.


DS I (A) 483

 

Durch Annahme der DS I (A) 483/1/1 entfällt die Abstimmung über nachfolgende DS I (A) 483

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt, dass die im Rahmen der Prioritätenliste zum Altenhilfeplan erwähnte vertragliche Festlegung der ausschließlichen Nutzung von Räumen in Altentagesstätten für altenspezifische Angebote schon im Jahr 1991 aufgehoben wurde und darüber hinaus eine weitere Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen, eventuell gegen Gebühr, zugelassen wird.

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung über die existierende Regelung, wie die Altentagesstätten schon heute privat genutzt werden können, Bericht zu erstatten.


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.05.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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