Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 3.7.2003

Eing. Dat. 03.07.2003

 

Nr. 520

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 620 mit der Bezeichnung „Offenbach - östliche Innenstadt – zwischen Mathildenplatz und Gerberstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 180/03 vom 02.07.2003, DS I (A) 520

 


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 23 zwischen Karlstraße, Bieberer Straße, Mathildenstraße und Gerberstraße ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt durch die Flurstücke

Gemarkung Offenbach, Flur 2 Nr. 816/5, 815/5 und 815/7 tw. (Mathildenplatz), Gemarkung Offenbach, Flur 23 Nr. 348/1 (Bieberer Straße), 89/1, 120-122, 367/1 (Querstraße), 184-186, 187/1, 189, 382/3 tw., 242/3, 244 und 245.

Die Umgrenzung ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

Begründung:

Das Planungsgebiet liegt im Bereich der „städtebaulichen Rahmenplanung östliche Innenstadt", die im Rahmen des Programmes der „Hessischen Gemeinschaftsinitia­tive Soziale Stadt" (HEGISS) erarbeitet und am 30.10.2002 vom Magistrat der Stadt Offenbach beschlossen wurde.

Gemäß der Prioritätenliste für städtebauliche Maßnahmen zur Umsetzung des Pro­grammes HEGISS ist für den Planungsbereich ein Bebauungsplan aufzustellen.

Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung des Planungsrechts zur städtebauli­chen Neuordnung des Blocks im Sinne der Zielsetzung und Weiterentwicklung des städtebaulichen Rahmenplanes.
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Anlage
Kartenauszug

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