Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 620 mit der Bezeichnung "Offenbach - östliche Innenstadt - zwischen Mathildenplatz und Gerberstraße"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 180/03 vom 2.7.2003, DS I (A) 520
Az: 000-0002-01/0158#0217/2003

Beschlusslage:

 

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 23 zwischen Karlstraße, Bieberer Straße, Mathildenstraße und Gerberstraße ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt durch die Flurstücke

Gemarkung Offenbach, Flur 2 Nr. 816/5, 815/5 und 815/7 tw. (Mathildenplatz), Gemarkung Offenbach, Flur 23 Nr. 348/1 (Bieberer Straße), 89/1, 120-122, 367/1 (Querstraße), 184-186, 187/1, 189, 382/3 tw., 242/3, 244 und 245.

Die Umgrenzung ist im Kartenauszug dargestellt.

Der Kartenauszug ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 



 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 21.07.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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