Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 03.07.2003

Eing. Dat. 03.07.2003

 

Nr. 525

 

Dez.:II (Amt 62)

 

Umlegungsverfahren Waldheim-Süd I
hier: Anordnungsbeschluss gem. § 46 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 188/03 vom 02.07.2003, DS I (A) 525

 


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Parallel zur Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 618 A –Waldheim-Süd, südlicher Teil– wird für das im beiliegenden Plan dargestellte Gebiet gemäß § 46 des Baugesetzbuches die Umlegung angeordnet.

Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung „Waldheim-Süd I“.


Begründung:

 

Auf Grund der jetzigen Grundstücks- und Eigentumsstruktur ist zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 618 A eine Neuordnung nach dem IV. Teil des Baugesetzbuches erforderlich. Das zu ordnende Gebiet umfasst 26 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rd. 8,8 ha. Am Verfahren sind 4 Eigentümer beteiligt.

Anlage

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