Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003
Strategische Partnersuche der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH - Projekt "Vektor"-
Antrag Magistratsvorlage Nr. 159/03 vom 18.6.2003, DS I (A) 511
Az: 000-0002-01/0147#0205/2003
Ergänzungsantrag CDU vom 16.07.2003, DS I (A) 511/1
Änderungsantrag SPD, Bündnis90/ Die Grünen und FWG vom 17.07.2003,
DS I (A) 511/2
Az: 000-0002-1/0147#0231/2003
Änderungsantrag CDU vom 17.07.2003, DS I (A) 511/2/1
Az: 000-002-01/0147#0236/2003
Beschlusslage:
DS I (A) 511/2, 511/2/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) wird ein Ausschreibungs-
verfahren gemäß der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zum Zweck der
strategischen Partnersuche für jeweils ihre Tochtergesellschaften ESO
Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH (ESO GmbH) und GBM
Gebäudemanagement GmbH Offenbach (GBM) durchführen.
2. Nach Abschluss der Ausschreibung werden entsprechende Kauf- und
Kooperationsverträge für ESO GmbH und GBM der
Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
3. Für die Offenbacher Verkehrsbetriebe GmbH (OVB) soll ein strategischer Partner
gesucht werden. Dieser soll Anteile an der OVB erwerben. Die SOH wird mit
dieser Partnersuche beauftragt. Unter den Aspekten Dauerhaftigkeit, regionaler
Bezug, Defizitgarantie und strategischer Ausrichtung sollen Angebote
ausverhandelt und mit Bewertungskriterien der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
4. Es ist in den Verhandlungen vertraglich sicher zu stellen, dass die Konzessionsrechte
der Stadt von einem Anteilsverkauf nicht berührt werden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 511/2/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Bei dem Ergänzungsantrag DS I (A) 511/2 wird folgender Punkt 4. hinzugefügt:
Es ist in den Verhandlungen vertraglich sicher zu stellen, dass die Konzessionsrechte der Stadt von einem Anteilsverkauf nicht berührt werden.
DS I (A) 511/2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung des Beschlusses zu DS I (A) 511/2/1 wie folgt:
Der Antrag des Magistrats wird wie folgt geändert:
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 18.01.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.