Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.07.2003

Eing. Dat. 17.07.2003

 

Nr. 518/1

 

 

Regionalreform für das Rhein-Main-Gebiet
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 17.07.2003,
DS I (A) 518/1

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Ursprungsantrag sind unter Punkt 2 die ersten beiden Spiegelstriche durch folgenden Text zu ersetzen:

-  in den derzeit existierenden Regionalgremien dafür einzutreten, konkrete Vorschläge
   für eine Neustrukturierung des Verwaltungsaufbaues des Landes zu formulieren bzw.
   weiter zu entwickeln, welche mittelfristig die Abschaffung des derzeitigen
   Ballungsraumgesetzes und den Aufbau einer dreistufigen Landesverwaltung,
   bestehend aus Land, Regionalkreis und Kommune, vorsehen.

-  in diesem Zusammenhang konkrete Vorschläge zu erarbeiten und zur Diskussion zu
   stellen, welche Aufgaben künftig auf die Regionalebene übertragen werden könnten,
   ohne Erhalt bzw. Ausbau der vorhandenen hohen sozial- und umweltpolitischen
   Standards Offenbachs zu beeinträchtigen.

- bei der Landesregierung dafür einzutreten, die bisherige Untätigkeit in der Frage der
   Schaffung einer zeitgemäßen regionalen Infrastruktur zu beenden und sich der
   Aufgabe einer erforderlichen politischen Umstrukturierung des Rhein-Main-Gebietes
   nicht länger zu verschließen.

- die Landesregierung aufzufordern, dem Hessischen Landtag umgehend einen neuen
   Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Entwicklung der Rhein‑Main‑Region entlang ihrer
   West‑Ost‑Ausdehnung von Wiesbaden bis Seligenstadt nach den spezifischen
   Anforderungen der Region zulässt und regelt.

Der dritte Spiegelstrich des Ursprungsantrages bleibt als fünfter Absatz unter Punkt 2 erhalten.

Begründung:

 

Innerhalb der politischen Diskussion auf Landesebene existieren bereits sehr konkrete Vorstellungen für eine Verbesserung des Verwaltungsaufbaues, an die es aus Sicht der Antrag stellenden Fraktionen anzuknüpfen gilt. Die Abschaffung des Ballungsraumgesetzes ist hierfür Voraussetzung. Dieser Aufgabe verschließt sich die Landesregierung bisher.

 

Eine Verwaltungsaufbaues in Hessen mit starken und entscheidungskräftigen Regionalkreisen gewährleistet eine gerechte Verteilung regionaler Belange, Möglichkeiten und Lasten.

 

Als regionale Belange aus Offenbacher Sicht sind derzeit insbesondere die Belastungen durch eine Flughafenerweiterung oder die auch das Umland betreffenden Freizeitangebote wie der Badebetrieb am Schultheisweiher anzusehen.