Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003

 

 

 

9.         Vorkaufsrechte
Antrag der CDU vom 22.07.2003, DS I (A) 531
Az: 000-0002-01/0171#0239/2003

 

 


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab:

 

1. Von der generellen Praxis, bei einem Verkauf städtischer Grundstücke
    regelmäßig ein Vorkaufsrecht zu vereinbaren, wird zukünftig abgesehen.

 

2. Soweit bisher Vorkaufsrechte vereinbart sind und nicht erkennbar ist, dass
    diese tatsächlich einmal ausgenutzt werden sollten, wird bei gegebenem Anlass
    auf dieses Recht verzichtet und die Löschung im Grundbuch bewilligt.

 

 



 

 

Offenbach a.M., den 12.09.2003

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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