Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003

 

15.      Instandsetzung von Schäden am Dachgebälk der Albert-Schweitzer-Schule
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 233/03 vom 13.08.2003, DS I (A) 537

 

Az: 000-0002-01/0177#0245/2003

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Instandsetzung am Dachgebälk der Albert-Schweitzer-Schule, Waldstraße
    113-115, 63071 Offenbach a.M., nach der von der EEG in Verbindung mit
    Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, abschließend mit 105.000,- EUR einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 23000.94650
    "Albert-Schweitzer-Schule, Sanierung Dachgebälk Hauptgebäude" wie folgt
    bereitgestellt:

 


    Haushaltsplan 2003:                   80.000,-- EUR

 

    Nachtragshaushalt 2003

 

    (vorbehaltlich der
    Genehmigung):                           25.000.-- EUR

 

    Gesamt:                                     105.000.-- EUR

 

3. Zur Deckung der im Nachtragshaushalt 2003 vorgesehenen Mittel ist der
    Ansatz bei der Hh.-Stelle 23000.94480 „Leibnizschule Brandsbornstr.,
    Sanierung Flachdach"

 

    von                                      240.820,-- EUR

 

    um                                         25.000,-- EUR

 

    auf                                       215.820,-- EUR
    zu reduzieren.

 

4. Die entsprechenden Umsetzungen im Nachtragshaushalt 2003 sind
    vorzunehmen.

 

5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamt-
    deckung des Vermögenshaushaltes.

 


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 12.09.2003

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.