Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.09.2003
Eing. Dat. 12.09.2003
Nr. 548
Dez.:II
Ganztägig arbeitende Schulen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 281/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 548
Dritte Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „Allgemein bildende Schulen" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz
Zweite Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II „Son-derpädagogische Förderung" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz
Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz
Förder-/Eigenmittel
Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
1. Der dritten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „All-
2. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II
3. Neben den bereits beschlossenen Schulorganisationsänderungen
Schule |
Schulform |
ab Schuljahr |
Bachschule |
Haupt- und Realschule mit Förderstufe |
2004 ff. |
Ernst-Reuter-Schule |
Grund-, Haupt- u. Realschule mit Förderstufe |
2004 ff. |
Leibnizschule |
Gymnasium |
2004 ff. |
Albert-Schweitzer-Schule |
Gymnasium |
2004 ff. |
Eichendorffschule |
Grundschule |
2004 ff. |
Anne-Frank-Schule |
Grundschule |
2004 ff. |
Goetheschule |
Grundschule |
2004 ff. |
Ludwig-Dern-Schule |
Sonderschule |
2004 ff. |
Kooperative Ganztagsschule mit gebundener Konzeption
Schule |
Schulform |
ab Schuljahr |
Schillerschule |
Integrierte Gesamtschule |
2004 ff. |
Erich Kästner-Schule |
Sonderschule |
2004 ff. |
4. Die erforderlichen Zustimmungen des Kultusministeriums gem. § 145
Abs. 6 und gem. § 146 Hessisches Schulgesetz sind einzuholen.
5. Beim Hessischen Kultusministerium sind für bereits anerkannte
ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig
durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird,
Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Be-
treuung" (IZBB) zu beantragen und bei Haushaltsstelle 20000.36000 wie folgt zu
veranschlagen:
2003 480.000 Euro
2004 2.000.000 Euro
2005 2.000.000 Euro
2006 2.000.000 Euro
2007 2.000.000 Euro
6. Die Stadt Offenbach a. M. verpflichtet sich, einen Eigenanteil von
mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben der beantragten
Projekte zu übernehmen und die Investitionen innerhalb der
vorgegebenen Frist bis spätestens 31.12.2008 durchzuführen.
Bei Haushaltsstelle 20000.93610 werden die Maßnahmekosten wie folgt veran-
schlagt:
2003 600.000 Euro
2004 2.500.000 Euro
2005 2.250.000 Euro
2006 2.250.000 Euro
2007 2.250.000 Euro
Es ist beabsichtigt, auch in 2008 ff weitere Haushaltsmittel bereitzustellen.
7. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen
Genehmigungen und Zuwendungsbescheide des Landes Hessen vorliegen.
Der Haushaltsplan 2004, das Investitionsprogramm und der
Nachtragshaushaltsplan 2003 sind entsprechend anzupassen.
Begründung:
Zu 1-4:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 18.05.2000 den Schulentwicklungsplan 2000, Teil l „Allgemeinbildende Schulen" sowie mit den Schwerpunkten Ganztagsangebote (Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und Mathildenschule) am 24.01.2002 eine 1. Änderung/Ergänzung und am 19.12.2002 eine 2. Änderung/Ergänzung dieser Teilplanung beschlossen.
Weiterhin wurde am 24.08.2000 der Schulentwicklungsplan 2000, Teil II „Sonder-pädagogische Förderung" sowie am 28.02.2002 eine Änderung/Ergänzung (Schwerpunkt Sektionsmodell Ludwig-Dern-Schule) dieser Teilplanung beschlossen.
Schulentwicklungspläne sind gemäß § 145 Abs. 5 bei Bedarf fortzuschreiben.
Für alle Schulen, die zur „Kooperativen Ganztagsschule mit offener oder gebundener Konzeption" werden sollen, sind der Schulentwicklungsplan zu ändern (Anlagen 1 und 2) und entsprechende Organisationsbeschlüsse zu fassen.
Anlage: 1,2,3,4
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