Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09.10.2003

 

 

18.      Antrag gemäß § 100 HGO auf Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln bei der Haushaltsstelle 11000.67400 „EDV-Kosten KIV"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 304/03 vom 24.09.2003, DS I (A) 556
Az: 000-0002-01/0205#0273/2003

Beschlusslage:

 

Der Magistrat bittet darum, diesen Antrag zurück zu überweisen.

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag an den Magistrat zurück zu überweisen:

1. Bei der Haushaltsstelle 11000.67400 -„EDV -Kosten KIV"- werden überplan-
    mäßige Mittel in Höhe von 30.000.- €uro bewilligt.

2. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 14.010.- €uro bei der
    Haushaltsstelle 11000.67610 „Betriebskosten Videoüberwachung" sowie durch
    Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 43510.65820 „Beseitigung
    ordnungswidriger Zustände/Wiedereinweisungen" in Höhe von 15.990.-€uro.

3. Die Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2003.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 10.10.2003

Der stellv.-Vorsteher der Stv.-Versammlung

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