Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.10.2003

Eing. Dat. 23.10.2003

 

Nr. 569

 

Dez.:III (Amt 51)

 

 

 

Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 337/03 vom 22.10.2003, DS I (A) 569

Die Stadtverordnetenversammlung wolle,

Frau Rita Waterstradt,
Internationaler Bund,
Rohrstraße 41 – 43
63075 Offenbach am Main,

als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss wählen.


Begründung:

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.03.2000 wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main festgelegt. Gemäß § 2 Ziff. 1c der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der Jugendverbände, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind, von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG Hessen) gewählt werden.

 

In ihrer Sitzung am 21.06.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Jugendverbände Herrn Wolfgang Bauer-Schneider als Vertreter des Internationalen Bundes Offenbach in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Herr Wolfgang Bauer-Schneider hat zum 31.08.2003 auf die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss verzichtet. Der Internationale Bund Offenbach schlägt als seine Nachfolgerin Frau Rita Waterstradt vor. Die vorgeschlagene Nachfolgerin erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG Hessen). Sie hat das 18. Lebensjahr vollendet und nimmt im Gebiet des örtlichen öffentlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahr.

 

Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.

 

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