Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.10.2003
Eing. Dat. 23.10.2003
Nr. 571
Dez.:I (Klinikum Offenbach)
Wirtschaftsplan für das Jahr 2004 des Klinikums Offenbach
Antrag Magistratvorlage Nr. 333/03 vom 22.10.2003, DS I (A) 571
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das Geschäftsjahr
1.1 Erfolgsplan
bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.275.000,- und bei den Erträgen in
1.2 Vermögensplan
ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 19,997 Mio.
sowie die dazugehörende
1.3.Stellenübersicht
1.4. Finanzplanung
Darüber hinaus wird beschlossen:
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2004 zur rechtzeitigen
3. Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2004 des Klinikums Offenbach erfolgt
4. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2004 im Rahmen
5. Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2004 ist auf neue Rechnung
6. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, im Rahmen des vorgesehenen
Grundlagen der Kalkulation der Ansätze waren sowohl die kurzfristige Erfolgsrechnung vom 30. Juni 2003 als auch die Ergebniszahlen des Geschäftsjahres 2002.
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben bereits im April des Jahres 2002 die Erhöhung der Kassenkredite auf 37 Mio. EUR beschlossen. Der voraussichtlich benötigte Kreditrahmen an Kassenkrediten wird auf 33 Mio. EUR empfohlen, da in Anbetracht der Einführung der neuen Fallpauschalen mit kurzfristigen Liquiditätsengpässen zu rechnen ist. Die Termine zur Pflegesatzverhandlung wurden bereits gemeinsam mit den Sozialleistungsträgern für Januar 2004 vereinbart. Unter Würdigung des neuen Entgeltkataloges und in Anbetracht des Mehrforderungskataloges des Klinikums, ist eine schwierige Pflegesatzverhandlung zu vermuten. Um die Verhandlungsgespräche nicht aufgrund der anstehenden Liquiditätssituation des Klinikums zu beeinflussen, ist dieser Kassenkreditrahmen zu empfehlen. Aufgrund der Ausgleichsmechanismen des neuen Fallpauschalengesetzes und der Tatsache, dass die Ausgleiche nach dem neuen Fallpauschalengesetz zu berechnen sind, wird derzeit die Strategie verfolgt, die Verweildauer in einzelnen Fachabteilungen schon ab dem 01.01.2004 auf die Katalogwerte zu reduzieren. Durch die Reduzierung der Verweildauer verringert sich der Faktor, mit dem die tagesgleichen Pflegesätze multipliziert werden. Bis zu einer genehmigten Pflegesatzvereinbarung würde dieser Effekt die Liquidität des Klinikums negativ beeinflussen. Aufgrund des aktuellen Fallpauschalenkataloges rechnet das Klinikum mit liquiditätsbeeinflussenden Mindereinnahmen in den ersten Monaten in Höhe von rund 1 Mio. EUR pro Monat.
Aufgrund des aktuell attraktiven Zinsniveaus ist es betriebswirtschaftlich anzuraten, das derzeitige Zinstief im Rahmen einer Umschuldung von kurz- in mittel- bis langfristige Darlehen auszunutzen. Der empfehlenswerte Umschuldungsrahmen sollte auf 15 Mio. EUR beziffert werden.
Gemäß der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Darmstadt vom 20. Dezember 1979 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in dem Beschlussvorschlag festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt in Höhe von 33 Mio. EUR.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bericht und die Erläuterungen der einzelnen Kontengruppen im Erfolgsplan sowie dem Vermögensplan verwiesen.
Die Betriebskommission hat bereits in ihrer Sitzung am 8. Oktober 2003 dem Wirtschaftsplan des Klinikums für das Geschäftsjahr 2004 zugestimmt.
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