Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2003

 

21.      Antrag gemäß § 100 HGO auf Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln bei der Haushaltsstelle 11000.67400 "EDV-Kosten KIV"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 345/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 576
Az: 000-0002-01/0229#0303/2003


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Stv.-Fraktion REP wie folgt:

1. Bei der Haushaltsstelle 11000.67400 -„EDV-Kosten KIV"- werden
    überplanmäßige Mittel in Höhe von 33.000.- € bewilligt.

 

2. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 17.010.- € bei der
    Haushaltsstelle 11000.67610 „Betriebskosten Videoüberwachung" sowie
    durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 43510.65820 „Beseitigung
    ordnungswidriger Zustände / Wiedereinweisungen" in Höhe von 15.990.- €.

 

3. Die Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2003.

 






Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 14.11.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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