Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.10.2003
Eing. Dat. 30.10.2003
Nr. 578
Dez.:II (Amt 60)
Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße von
Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie Erneuerung des östlichen Gehwegs
Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge)
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 347/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 578
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96140
3. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt für die Schloßstraße und den südlichen
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligigungsbescheid
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom
Zudem bietet die Entscheidung des Landes Hessen durch einen Neubau die HfG auszubauen und damit den Platz zwischen dem historischen Schloss und den übrigen Gebäudekörpern als Campus neu zu gestalten die städtebauliche Chance, den gesamten Platzraum einschließlich Schloßstraße so aufeinander abzustimmen, dass ein einheitliches Ensemble entstehen kann und damit HfG und Umfeld wesentlich aufgewertet werden.
Bereits jetzt strahlt die HfG einen wichtigen positiven Impuls auf das unmittelbar benachbarte Gebiet der östlichen Innenstadt aus, das als HEGISS-Maßnahme einen besonderen Schwerpunkt der Stabilisierung der Innenstadt bildet. Eine weitere Auf-wertung des Umfeldes der HfG an der Nahtstelle zur Schloßstraße würde diesen Stabilisierungsprozess noch weiter unterstützen. In diesem Zusammenhang wie auch im Bemühen baulich aufeinander abgestimmter Maßnahmen wurde bereits eine intensive Zusammenarbeit zwischen HfG, Stadt Offenbach und Staatsbauamt etabliert. In zeitlicher Nähe zum Umbau der Schloßstraße in ganzer Länge sowie der an das Schloss angrenzenden Gehwegbereiche der Mainstraße und der Ludo-Mayer-Straße soll auch die Neugestaltung des Campus erfolgen.
Die Zuständigkeit für den Umbau des Campus liegt beim Staatsbauamt Frankfurt. In enger Abstimmung mit der HfG sind deshalb die Ergebnisse eines dortigen Gestaltungswettbewerbes in der Planung der Schloßstraße berücksichtigt worden. Es ist Planungsziel, den Oberflächenbelag des Campus und die umliegenden Gehwegbereiche in gleicher Qualität und Oberflächengestalt auszuführen um eine weitgehende Integration des Campus in den öffentlichen Raum zu erreichen.
Nach Abstimmung mit der HfG und dem für die Bauausführung des Campus zuständigen Staatsbauamt ist die Entwurfsplanung der Straßenbaumaßnahme Basis für die weitere Planung des Schloßplatzes. Die konkrete Platzgestaltung und die Anschlussbereiche an den öffentlichen Straßenraum werden in weiteren Abstimmungen mit der HfG und dem Staatsbauamt besprochen.
Der vorliegende Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine Verbesserung der Fußwegeverbindung zwischen Innenstadt und Main und wird gleichzeitig der Verkehrsbedeutung der Schloßstraße als innerstädtische Verkehrsverbindung für den motorisierten Individualverkehr gerecht. Eine verkehrsberuhigende Wirkung wird durch die Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts und die Gliederung der Straße im Längsverlauf durch Abschnitte mit einem Wechsel im Belag erreicht.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Der zur Umgestaltung anstehende Straßenabschnitt der Schloßstraße hat eine Länge von rd. 250 m. Die bestehende Fahrbahnbreite von bis zu 8,4 m im Anschlussbereich Berliner Straße wird auf 6,0 m (wie bereits im Unterführungsbereich der HfG vorhanden) reduziert. Diese Breite reicht entsprechend den Richtlinien aus, damit ein problemloser Begegnungsverkehr Bus/Bus stattfinden kann. Die Verringerung der Fahrbahnbreite wird zur Verbreiterung der Gehwege genutzt. Es wird auf einem Teilabschnitt auch möglich, insgesamt
Zusätzlich zur Dreiecksinsel im Einmündungsbereich Schloßstraße/Maintraße wird ein direkter Fußgängerüberweg vom Gehweg vor dem Schloss zum Main geschaffen. Dies trägt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei. Der Kreuzungspunkt ist weiterhin mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet.
Der Gehweg in der Mainstraße vor dem Schloss wird ebenfalls verbreitert und ein Pflanzstreifen mit Bäumen hergestellt. Der östliche Gehweg in der Ludo-Mayer-Straße wird in den gleichen Abmessungen erneuert.
Die in der Schloßstraße vorhandene Bushaltestelle wird in den Bereich der Gebäudeunterfahrung verlegt und mit Sonderborden (Kasseler Bord) hergestellt, so dass sie den Anforderungen einer behindertengerechten Haltestelle entspricht.
Im Rahmen des Umbaues wird die alte Straßenbeleuchtung in der Schloßstraße demontiert und durch Mastaufsatzleuchten entsprechend dem im Innenstadtbereich verwendeten Leuchtentyp ersetzt.
Die dargestellten Maßnahmen sollen in zwei Bauabschnitten wie folgt realisiert werden:
1. BA: Die Schloßstraße von Berliner Straße bis einschließlich Unterführung HfG soll ab
2. BA: Die Schloßstraße sowie die Gehwege ab Unterführung HfG, der südliche
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gemein-deverkehrsfinanzierungsgesetz i.V.m. dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Ein entsprechender Zuschussantrag ist in Vorbereitung.
Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 68.129,25 €.
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Die Beleuchtung und Entwässerung sind unselbständige Teileinrichtungen. Daher ist die Einstufung nach dem Verkehrsaufkommen der Fahrbahn und der Gehwege vorzunehmen.
|
EUR (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
898.200,-- |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
131.650,-- |
= beitragsfähige Kosten |
766.550,-- |
./. Stadtanteil gem. § 5 StrBS |
284.620,-- |
= Umlagefähige Kosten |
481.930,-- |
./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung |
341.930,-- |
= Rückflüsse |
|
Landeszuschuss |
319.000,-- |
Kreditmarktmittel |
439.200,-- |
Südlicher Gehwegbereich Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße
|
EUR (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
356.400,-- |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
135.700,-- |
= beitragsfähige Kosten |
220.700,-- |
./. Stadtanteil gem. § 5 Abs. StrBS |
73.300,-- |
= Umlagefähige Kosten |
147.400,-- |
./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung |
49.150,-- |
= Rückflüsse |
|
Landeszuschuss |
124.000,-- |
Kreditmarktmittel |
134.150,-- |
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.