Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.10.2003
Eing. Dat. 30.10.2003
Nr. 581
Dez.:III (Umweltamt)
Satzung zum Schutz der Grünbestände
in der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 351/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 581
Billigung des Satzungsentwurfes
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom Umweltamt überarbeitete und als
2. Die bisher gültige Baumschutzsatzung wird zum 31. Dezember 2003 aufgehoben.
Das vom Gesetzgeber nunmehr vorgegebene Inkraftsetzungsverfahren beinhaltet die Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat keine inhaltlichen Bedenken und Anregungen erbracht; den vorgebrachten redaktionellen Hinweisen wurde vollständig gefolgt. Die Auswertung des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens ist den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.
Anlage: 1. Entwurf: Satzung zum Schutz der Grünbestände
in der Stadt Offenbach am Main
2. Synopse
3. Protokoll der Bürgerversammlung zum Vorentwurf
4. Protokoll der Beratung des Naturschutzbeirats
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.