Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 13.11.2003

 

23.      Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge)
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 347/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 578
Az: 000-0002-01/0231#0305/2003
Änderungsantrag CDU vom 5.11.2003, DS I (A) 578/1

 

Az: 000-0002-01/0231#0315/2003


Beschlusslage:

DS I (A) 578

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs
    Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie der Erneuerung
    des östlichen Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge) nach dem vom
    Ing.-Büro Durth-Roos, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und
    Planungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus

    Schloßstrasse                      898.200,-- €
    Gehweg Mainstraße             356.400,-- €
    Gehweg Ludo-Mayer-Str.       55.400,-- €

    insgesamt                          1.310.000,-- €

    einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96140
    „Straßenbau Schloßstraße 35061, 36161 u. 36162“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste:      110.000,-- €
    Haushaltsplan 2003:            150.000,-- €
    Haushaltsplan 2004:            250.000,-- €
    Haushaltsplan 2005:            745.000,-- €
    Haushaltsplan 2006:              55.000,-- €
 
    Gesamt:                             1.310.000,-- €

    Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im
    Haushaltsplan 2004 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 800.000,-- €
    vorzusehen.

 

3. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt für die Schloßstraße und den
    südlichen Gehweg Mainstraße gesondert, die Finanzierung ist danach wie
    folgt vorgesehen:

    Schloßstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:   ca.       319.000,-- €
    Straßenbeiträge:     ca.       140.000,-- €
    Kreditmarktmittel:    ca.       439.200,-- €

    Gesamt:                              898.200,-- €

    Gehweg Mainstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:    ca.       124.000,-- €
    Straßenbeiträge:      ca.         98.250,-- €
    Kreditmarktmittel:     ca.       134.150,-- €

    Gesamt:                               356.400,-- €

    Gehweg Ludo-Mayer Straße

    Kreditmarktmittel:                   55.400,-- €

 

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 68.129,25 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
    bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

 

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
    KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
    31.10.2001 (GVBl. I, S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitrags-
    satzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 werden für den
    Umbau der Schloßstraße (ganze Länge) ihre Teileinrichtungen wie folgt
    eingestuft:

    Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem
    innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem.
    § 5 Abs.1 a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft.
    Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die
    Fahrbahn, 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für den Gehweg incl.
    Bushaltestelle und Begleitgrün und gem.  § 5 Abs. 1 f) Ziffer 3 StrBS 40% der
    beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und Straßen-
    entwässerung.

    Der südliche Gehweg in der Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-
    Straße wird gem. § 5 Abs.1 a) als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend
    eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten
    für den Gehweg incl. Begleitgrün und gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 4 StrBS 55%
    der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und
    Straßenentwässerung.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 578/1
Dieser Antrag wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der DS I (A) 578/1 nachgesehen werden.

DS I (A) 578
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs
    Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie der Erneuerung
    des östlichen Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge) nach dem vom
    Ing.-Büro Durth-Roos, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und
    Planungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus

    Schloßstrasse                      898.200,-- €
    Gehweg Mainstraße             356.400,-- €
    Gehweg Ludo-Mayer-Str.       55.400,-- €

    insgesamt                          1.310.000,-- €

einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96140
    „Straßenbau Schloßstraße 35061, 36161 u. 36162“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste:      110.000,-- €
    Haushaltsplan 2003:            150.000,-- €
    Haushaltsplan 2004:            250.000,-- €
    Haushaltsplan 2005:            745.000,-- €
    Haushaltsplan 2006:              55.000,-- €
 
    Gesamt:                             1.310.000,-- €

    Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im Haushaltsplan 2004
    eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 800.000,-- €  vorzusehen.

 

3. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt für die Schloßstraße und den
    südlichen Gehweg Mainstraße gesondert, die Finanzierung ist danach wie
    folgt vorgesehen:

    Schloßstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:   ca.       319.000,-- €
    Straßenbeiträge:     ca.       140.000,-- €
    Kreditmarktmittel:    ca.       439.200,-- €

    Gesamt:                              898.200,-- €

    Gehweg Mainstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:    ca.       124.000,-- €
    Straßenbeiträge:      ca.         98.250,-- €
    Kreditmarktmittel:     ca.       134.150,-- €

    Gesamt:                               356.400,-- €

    Gehweg Ludo-Mayer Straße

    Kreditmarktmittel:                   55.400,-- €

 

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 68.129,25 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

 

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
    bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

 

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
    KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
    31.10.2001 (GVBl. I, S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitrags-
    satzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 werden für den
    Umbau der Schloßstraße (ganze Länge) ihre Teileinrichtungen wie folgt
    eingestuft:

    Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem
    innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem.
    § 5 Abs.1 a) StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft.
    Daher trägt die Stadt 50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die
    Fahrbahn, 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für den Gehweg incl.
    Bushaltestelle und Begleitgrün und gem.  § 5 Abs. 1 f) Ziffer 3 StrBS 40% der
    beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und Straßen-
    entwässerung.

    Der südliche Gehweg in der Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-
    Straße wird gem. § 5 Abs.1 a) als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend
    eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten
    für den Gehweg incl. Begleitgrün und gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 4 StrBS 55%
    der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und
    Straßenentwässerung.

 



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 14.11.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.