Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002
Videoüberwachung - Grundsatzbeschluss
Antrag CDU vom 29.08.2002, DS I (A) 377
Az: 000-0002-01/0042#0063/2002
Änderungsantrag PDS vom 17.09.2002, DS I (A) 377/1
Beschlusslage:
Änderungsantrag DS I (A) 377/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welchen hessischen Städten bislang mit welchen tatsächlichen Ergebnissen für die Sicherheit der Bevölkerung die Videoüberwachung eingeführt wurde.
Antrag DSI (A) 377
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Der Magistrat wird beauftragt, binnen 3 Monaten ab Beschlussfassung eine
Vorlage zur Einführung der Videoüberwachung in Offenbach zu erarbeiten und
der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Diese Vorlage hat die finanziellen Auswirkungen und deren Finanzierung zu
enthalten.
2. Als erster Standort für die Videoüberwachung wird der Bereich des Marktplatzes
fest gelegt.
3.Der Pavillon im Stadthof wird als Standort der Überwachungsmonitore und als
Anlauf stelle für Mitarbeiter von Ordnungsamt, Polizei, Wachpolizei, City-Streife
und Freiwilligem Polizeidienst verbindlich festgelegt.
Offenbach a.M., den 20.09.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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