Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002

 

 

Naturschutzgutachten zur Buchhügelbebauung
Antrag REP vom 30.08.2002, DS I (A) 378
Az: 000-0002-01/0043#0065/2002
Änderungsantrag CDU vom 11.09.2002, DS I (A) 378/1

Beschlusslage:


Änderungsantrag DS I (A) 378/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt, die Gutachten zum Verkehr, zum Schall und zur Entwässerung zum Bebauungsplan Nr. 502 B – Offenbach Süd – Nördlicher Buchhügel unverzüglich vorzulegen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Antrag DS I (A) 378
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert das im Auftrag der Stadt erstellte Naturschutzgutachten zur geplanten Bebauung des Buchhügels.

Aufgrund der offensichtlich vorhandenen schweren handwerklichen Mängel bei der völlig unzureichenden Kartierung der Flora und Fauna, wird der Magistrat aufgefordert, ein den tatsächlichen Bestand der auf dem Buchhügel heimischen Populationen von Pflanzen und Tieren sowie deren korrekte Einstufung in die Liste der vom Aussterben bedrohten Arten erfassendes Gutachten zu beauftragen.

 

 

 

Offenbach a.M., den 20.09.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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