Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2002

 

Nachtragswirtschaftsplan  2002 des Klinikums Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 294/02 vom 25.09.2002, DS I (A) 389
Az: 000-0002-01/0003#0003/2002

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Klinikums Offenbach am Main für das
    Ge
schäftsjahr 2002, der im

1.1   Erfolgsplan bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.587.758,- und Erträgen
      in Höhe
von EUR 132.069.527,- mit einem Fehlbetrag  von  6.518.231   EUR,
     der auf neue
Rechnung vorzutragen ist, abschließt.

sowie die dazugehörende

1.2       Finanzplanung

werden gemäß § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.

Darüber hinaus wird beschlossen:

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2002 zur rechtzeitigen
    Leis
tung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR
    37.000.000
festgesetzt.

3.
Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2002 des Klinikums Offenbach erfolgt
    entspre
chend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom 1. April 1981, in der
    Fassung vom
20. November 1991  (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
    Hessen, Teil l - 9.
Dezember 1991  - 354 ff) in Verbindung mit den §§ 14 und 15
    der Betriebssatzung für
das Klinikum Offenbach vom 28. Januar 1982 in der jeweils
    gültigen Fassung.

4.
Die Aufnahme von Krediten ist mit der Kämmerei abzustimmen.


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 25.10.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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