Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.09.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2002
Neue Straßenbeleuchtung in der Luisenstraße von Berliner Straße bis Schillerplatz hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage 312/02 vom 16.10.2002, DS I (A) 405
Az: 000-0002-01/0024#0030/2002
Ergänzungsantrag CDU vom 06.11.2002, DS I (A) 405/1
Herr Stv. Maier (CDU) verlässt vor Aufruf des TOP den Sitzungssaal.
DS I (A) 405/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Vorlage I (A) 405 wird um folgende Ziffer 7. ergänzt:
„Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Fertigstellungsbeschluss gemäß § 11 Abs.(9) KAG spätestens zum 31.12.2003 erfolgt.“
DS I (A) 405
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Luisenstraße von Berliner
Straße bis Schillerplatz, nach dem von der Energieversorgung Offenbach
AG abgegebenen und vom Revisionsamt geprüften Angebot, abschließend
mit 101.747,08 EUR (einschl. Planungskosten), wird zugestimmt.
2. Die Beauftragung (Planung und Baudurchführung) erfolgt gemäß Vertrag
vom 07.04.1992 an die Energieversorgung Offenbach AG (EVO).
3. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle
67000.96130 "Ern. Straßenbeleuchtung Luisenstraße von Bahnhofstraße
bis Schillerplatz" wie folgt bereitgestellt:
Hh.-Ausgabereste 2001: 76.93,78 EUR
Haushaltsplan 2002: 25.053.30 EUR
Gesamt: 101 747.08 EUR
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
von 3537,84 EUR sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen (gerundet):
Straßenbeiträge: ca. 67.950,--EUR
Kreditmarktmittel: ca. 33.800;-- EUR
Gesamt: 101.750.-- EUR
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG)
vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998
(GVBI. l, S. 562), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f) Nr. 1 der Straßenbeitragssatzung
der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.02 wird für den Umbau der
Straßenbeleuchtung die Luisenstraße von Bahnhofstraße bis Schillerplatz als
überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 %
der beitragsfähigen Herstellungskosten.
Obenstehenden beglaubigten Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 18.11.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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