Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2003

 

 

Badebetrieb Schultheisweiher
Antrag CDU vom 9.1.2003, DS I (A) 452
Az: 000-0002-01/0083#0113/2003
Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 21.01.2003,
DS I (A) 452/1

 

Beschlusslage DS I (A) 452/1:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat möge prüfen und berichten,

welche Kosten und Belastungen des städtischen Haushalts ein Badebetrieb am Schultheis-Weiher verursacht.

ob bzw. in welcher Höhe sich das Land in Verhandlungen bereit erklärt , sich adäquat an den Kosten für einen Fortbestand des Schwimmbetriebes am Schultheis-Weiher zu beteiligen

Beschlusslage DS I (A) 452:

Durch Annahme der DS I (A) 452/1 entfällt die Abstimmung der DS I (A) 452


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 24.01.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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