Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 16.01.2003
Eing. Dat. 15.01.2003
Nr. 450/1
Die antragstellende Fraktion begrüßt den geplanten Neubau eines Justizzentrums im Bereich der Kaiserstraße/Hospitalstraße/Luisenstraße.
Nicht nur, dass die über zahlreiche Örtlichkeiten verteilten Geschäftsstellen der Offenbacher Justiz in einem Gebäude zusammengefasst würden, der Neubau eines Justizzentrums wird für den Stadtteil rund um den Hauptbahnhof eine Initialzündung mit positivem stadtplanerischen Effekt auslösen.
Um so mehr muss die Abwägung zwischen Denkmalschutz und Neubau für eine Neugestaltung des Areals im Interesse der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger getroffen werden.
Im Hinblick auf Presseveröffentlichung hat sich nunmehr eine neue Rechtslage ergeben.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat sich gegen den Abriss des alten Hospitalgebäudes ausgesprochen, daher ist der Magistrat gefordert, gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen mit der Investorengesellschaft mit dem Ziel zu verhandeln, dass der Neubau des Justizzentrums an der Kaiserstraße unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Gebäudes erfolgt. Gegebenenfalls kann den Inverstoren auch bei der Kaufpreisgestaltung entgegen gekommen werden.
Trotz der geäußerten Kostenbedenken führt die CDU-Fraktion hierfür als positives Beispiel den gelungenen integrativen Neubau beim Finanzamt Offenbach an, auch hier konnte das ursprüngliche Gebäude beibehalten werden.
Sollte der Neubau eines Justizzentrums auf dem genannten „Dreieck“ nicht möglich sein, regt die antragstellende Fraktion weiter an, die im Bereich Kaiserstraße/ Hospitalstraße/Luisenstraße vorhandenen Freiflächen zur Erweiterung des Amtsgerichtes zu nutzen.
Auch diese Anregung ist zu prüfen.
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