Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.01.2003

Eing. Dat. 23.01.2003

 

Nr. 445/1

 

 


Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien für die Wahlsichtwerbung in Offenbach
Änderungsantrag PDS vom 23.01.2003, DS I (A) 445/1

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und inwieweit die Richtlinien für die Wahlsichtwerbung in der Stadt Offenbach seit ihrem Inkrafttreten gleichermaßen gegenüber allen Parteien in Offenbach angewandt wurden.


Begründung:

 

Der Ursprungsantrag ist widersprüchlich. Einerseits wird im Antragstenor eine einschränkende (restriktive) Kontrolle der Richtlinien für die Wahlsichtwerbung  gefordert. Aus der Begründung des Ursprungsantrages ergibt sich andererseits, dass offensichtlich eine extensive Kontrolle begehrt wird.

 

Dies erscheint allerdings nicht der Kern vielfältiger Debatten zu diesen Richtlinien in der Vergangenheit zu sein. Vielmehr wird immer wieder beklagt oder gemutmaßt, dass - auch wenn es keine Gleichheit im Unrecht geben kann - diese Richtlinien gegenüber unterschiedlichen Parteien unterschiedlich streng ausgelegt und zur Anwendung gebracht werden.

 

Hier will der Änderungsantrag zur allgemeinen Klarheit beitragen. Der Magistrat mag überprüfen und feststellen ob die Richtlinien in der Vergangenheit oder gegenwärtig je nach Partei ungleich angewandt wurden bzw. werden oder aber ob dies nur Vermutungen sind, die nicht zutreffen.