Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2003

 

 

Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien für die Wahlsichtwerbung in Offenbach
Antrag REP vom 6.1.2003, DS I (A) 445
Az: 000-0002-01/0073#0102/2003
Änderungsantrag PDS vom 23.01.2003, DS I (A) 445/1

 

 

Beschlusslage DS I (A) 445/1:

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und inwieweit die Richtlinien für die Wahlsichtwerbung in der Stadt Offenbach seit ihrem Inkrafttreten gleichermaßen gegenüber allen Parteien in Offenbach angewandt wurden.

Beschlusslage DS I (A) 445:

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird mit der restriktiven Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien für die Wahlsichtwerbung in der Stadt Offenbach beauftragt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 24.01.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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