Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2003

 

Gebührensatzung für die Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr Offenbach am Main
Anlage Magistratsvorlage Nr. 044/03 vom 19.02.2003, DS I (A) 469

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr Offenbach am Main.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 28.03.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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