Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2003
Gebührensatzung für die Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr Offenbach am Main
Anlage Magistratsvorlage Nr. 044/03 vom 19.02.2003, DS I (A) 469
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Leistungen des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Feuerwehr Offenbach am Main.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 28.03.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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