Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.04.2003

Eing. Dat. 24.04.2003

 

Nr. 490

 

Dez.:II (Amt 60)

 


Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben gem. § 100 i.V.m. § 99 HGO für den Austausch von
Rostmasten der Straßenbeleuchtung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 106/03 vom 23.04.2003, DS I (A) 490

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Gemäß § 100 i.V.m. § 99 HGO werden bei
der Hh.-Stelle 67000.96250
    "Mastenaustausch
(global)" überplanmäßige Ausgaben in Höhe
   
von 50.000,- EUR bewilligt.

2.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch entsprechende
    Minderausgaben
bei der Haushaltsstelle 67000.96460 "Straßenbeleuchtung
    Laskastraße".

3.
Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2003
    vorzunehmen.


Begründung:

Infolge der laufenden Standsicherheitsprüfung für Straßenbeleuchtungsmaste durch die EVO zeichnet sich bereits jetzt ab, dass im Jahr 2003 eine unvorhergesehen hohe Anzahl auszutauschender Rostmaste mit der Schadensklasse 6 „Gefahr im Verzug" zu beauftragen ist.

Die im Haushaltsplan 2003 zur Verfügung stehenden Mittel für den Mastentausch in Höhe von 54.440 EUR sind hierfür nicht ausreichend. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist ein schnellstmöglicher Austausch dieser Rostmaste unabweisbar.

Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Bereitstellung der zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 50.000,- € liegen somit vor.