Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.05.2003
Eing. Dat. 21.05.2003
Nr. 491/1
Keine Erhöhung von Sondernutzungsgebühren für Einzelhändler
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 21.05.2003,
DS I (A) 491/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Punkt 1. des Ursprungsantrags wird wie folgt geändert:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- eine überarbeitete Fassung der Satzung über Sondernutzungen und Nutzungen
nach bürgerlichem Recht (Sondernutzungssatzung) zu erstellen und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen,
- im Rahmen dieser Überarbeitung in der Satzung das Verhältnis von zu
entrichtenden Gebühren und dafür zu erbringenden Leistungen detailliert
darzustellen.
Begründung:
Die Satzung über Sondernutzungen und Nutzungen nach bürgerlichem Recht (Sondernutzungssatzung) der Stadt Offenbach stammt aus dem Jahr 1978 und ist vermutlich nicht mehr zeitgemäß, da auch der Einzelhandel in den vergangenen 25 Jahren im allgemeinen und in Offenbach im besonderen einem großen Wandel unterworfen war.
Im Zuge der anzustrebenden regelmäßigen Überarbeitung von städtischen Satzungen und Verordnungen sehen es die Antrag stellenden Fraktionen als geboten an, die Sondernutzungssatzung nach 25 Jahren einer solchen Überarbeitung zu unterziehen.
Im Rahmen dieser Überarbeitung sollte in der Satzung eine detaillierte Darstellung der vom Straßenverkehrsamt angebotenen Leistungen und der dafür zu entrichtenden Gebühren erfolgen, um das gesamte Leistungs- und Gebührenspektrum für die Bürger, den Einzelhandel und nicht zuletzt auch für die politischen Entscheidungsträger transparent und nachvollziehbar zu machen. Es ist anzunehmen, dass in Zeiten einer facettenreichen Wirtschaftsförderung, wie sie in Offenbach praktiziert wird, differenzierte Gebühren und Leistungen auch im Bereich der Sondernutzung sinnvoll sind.