Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003

 

 

Sanierung Altdeponie Grix; Bereitstellung von Mittel zur Reduzierung des am Zwischenlager an der B 448 gelagerten Tons in Höhe von insgesamt
110 000,00 €uro

Antrag Magistratsvorlage Nr. 034/03 vom 5.2.2003, DS I (A) 463
Az: 000-0002-01/0093#0132/2003
Ergänzungsantrag SPD, B 90/Die Grünen und FWG vom 24.6.2003, DS I (A) 463/1
Az: 000-0002-01/0093#0208/2003
Änderungsantrag CDU vom 09.07.2003, DS I (A) 463/1/1
Az: 000-0002-01/0093#0229/2003

 

Beschlusslage :

DS 463, 463/1, 463/1/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Für die langfristige Beseitigung des Tonzwischenlagers an der B 448 werden als
    Zuzahlung 110 000,00 € bereitgestellt. Das Budget für die Zuzahlung beträgt
    100 000,00 €, die übrigen 10 000,00 € sind zur Deckung des Aufwandes der
    Vermarktung vorgesehen.

2. Mit der Vermarktung wird die EEG mbH beauftragt.

3. Die Mittel werden im Vermögenshaushalt 2003 bei Haushaltsstelle 11300.94033
    „Beseitigung des Tonzwischenlagers an der B 448" zur Verfügung gestellt.

4. Die Deckung erfolgt aus Einsparungen bei Haushaltsstelle 11300.94030
    „Sanierung Grix (Planung und Ausführung l. FA)" ebenfalls im Haushaltsjahr 2003.

5. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 30.09.2003 ein Rekultivierungskonzept für das
    im Ursprungsantrag benannte Gebiet an der B 448 vorzulegen.

6. Im Rahmen des Rekultivierungskonzeptes für das genannte Gebiet soll auch
    detailliert dargestellt werden, welche Teile des dort gelagerten Tons an welcher Stelle
    in die Gesamtgestaltung einbezogen werden können.

7. Der Magistrat wird beauftragt, binnen zwei Monaten ab Beschlussfassung zu prüfen
    und zu berichten, ob der am Ausbauende der B 448 gelagerte Ton zur Wiederher­
    stellung des Maindamms im Bereich Bürgel / Rumpenheim verwendet werden kann.



Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

Protokollnotiz:
Herr Stv. Schönfelder (CDU) ändert im Namen seiner Fraktion den Änderungsantrag DS I (A) 463/1/1 in einen Ergänzungsantrag zu DS I (A) 463/1


DS I (A) 463/1/1

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, binnen zwei Monaten ab Beschlussfassung zu prüfen und zu berichten, ob der am Ausbauende der B 448 gelagerte Ton zur Wiederher­stellung des Maindamms im Bereich Bürgel / Rumpenheim verwendet werden kann.

DS I (A) 463/1

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 30.09.2003 ein Rekultivierungskonzept für das im Ursprungsantrag benannte Gebiet an der B 448 vorzulegen.

Im Rahmen des Rekultivierungskonzeptes für das genannte Gebiet soll auch detailliert dargestellt werden, welche Teile des dort gelagerten Tons an welcher Stelle in die Gesamtgestaltung einbezogen werden können.

DS I (A) 463

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Für die langfristige Beseitigung des Tonzwischenlagers an der B 448 werden als
    Zuzahlung 110 000,00 € bereitgestellt. Das Budget für die Zuzahlung beträgt
    100 000,00 €, die übrigen 10 000,00 € sind zur Deckung des Aufwandes der
    Vermarktung vorgesehen.

2. Mit der Vermarktung wird die EEG mbH beauftragt.

3. Die Mittel werden im Vermögenshaushalt 2003 bei Haushaltsstelle 11300.94033 „Beseitigung des
    Tonzwischenlagers an der B 448" zur Verfügung gestellt.

4. Die Deckung erfolgt aus Einsparungen bei Haushaltsstelle 11300.94030
    „Sanierung Grix (Planung und Ausführung l. FA)" ebenfalls im Haushaltsjahr 2003.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 21.07.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung