Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 03.07.2003

Eing. Dat. 02.07.2003

 

Nr. 516

 

 

Region Frankfurt/Rhein-Main - keine Kulturhauptstadt Europas 2010
Antrag PDS vom 02.07.2003, DS I (A) 516

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Mitarbeit der Stadt Offenbach im „Vertrag zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur" nach dem Scheitern der Bewerbung der Rhein-Main-Region um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2010 weiterhin sinnvoll ist oder aber ob der hierfür bereitgestellte Betrag in Höhe von EUR 23.504,— nicht sinnvollerweise für andere kulturelle Zwecke in der Stadt Offenbach verwandt werden kann.


Begründung :

Die Stadtverordnetenversammlung hat im März die Teilnahme der Stadt Offenbach an der Bewerbung der Region Frankfurt/Rhein-Main um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2010" beschlossen, DS I (A) 480.

Nach dem Scheitern dieses Vorhabens und angesichts knapper Finanzen stellt sich die Frage, ob der Beschluss vom 27,03.2003 nicht einer Korrektur bedarf.

Der Antrag D l I (A) 480 wurde seinerzeit schriftlich ausschließlich mit dem Vorhaben begründet, an der Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2010" teilnehmen zu wollen. Andere Erwägungen spielten jedenfalls in der damaligen schriftlichen Antragsbegründung keine Rolle.

Nach dem Scheitern dieses Vorhabens stellt sich die Frage, ob der seinerzeit beschlossene Antrag aufgrund veränderter Umstän­de nicht einer Korrektur bedarf.

Ausweislich einer Mitteilung in der Frankfurter Rundschau vom 23.05.2003 wurde seitens des Leiters des Dezernatsbüros des Kulturdezernenten erklärt, daß man den neuen Sachverhalt „diskutieren müsse".

Die antragstellende Fraktion will mit diesem Antrag in Erfah­rung bringen, was das Ergebnis dieser Diskussion ist. Gleichzeitig wird um eine ernsthafte Prüfung gebeten, ob die für die ursprüngliche Bewerbung eingestellten EUR 23.504,-- an städtischen Mitteln nicht für andere kulturelle Zwecke sinnvoller verwandt werden könnte, etwa für die Förderung lokaler ehrenamtlicher Kulturinitiativen o. ä.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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