Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.09.2003

Eing. Dat. 12.09.2003

 

Nr. 551

 

Dez.:I (Amt 37)

 

 

Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 100 HGO bei der Haushaltsstelle 13000.94340 - Betonsanierung des Werkstattgebäudes -.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 275/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 551

 

Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Gemäß § 100 HGO werden vorbehaltlich der positiven Prüfung des RP Darmstadt
    außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von €    35.000,--    bei    der    Haushaltsstelle
    13000.94340 - Betonsanierung des Werkstattgebäudes - bewilligt.

 

2. Deckung für diese außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt bei der Haushaltsstelle
    13000.94130 - Sanierung „Kleiner Hof“ -.

 

3. Die erforderlichen Umsetzungen erfolgen im Nachtragshaushaltsplan 2003.

Begründung:

An dem Werkstattgebäude der Feuerwehr Offenbach in der Rhönstraße wurden bzw. werden die Außenwände ersetzt.

 

Die Baumaßnahme wurde notwendig, da durch Druckspannungen von den vorhandenen Glasbausteinen eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr besteht. Mit der Baumaßnahme (Bauschein Nr. 467/02) wurde im Herbst 2002 begonnen und wird von der GBM Gebäudemanagement GmbH betreut.

 

Der erste Bauabschnitt (Nordseite) wurde im Mai 2003 beendet. Der zweite Bauabschnitt (Südseite) soll in Kürze begonnen werden. Die Baumaßnahmen betreffen ausschließlich den Erdgeschossbereich.

 

Über den Werkstattbereichen befindet sich auf der Nord- und Südseite im Obergeschoss eine Terrasse. Die Brüstungen und Böden dieser Terrassen grenzen unmittelbar an die neuen Außenwände und Fenster der oben genannten Baumaßnahmen an. An zahlreichen Stellen sind hier die verrosteten Bewehrungseisen sichtbar.

 

Aus folgenden Gründen muss im Terrassenbereich zwingend und nicht aufschiebbar eine Betonsanierung noch vor Beendigung der laufenden Baumaßnahmen durchgeführt werden:

 

- Von der Schlosserei (Fensterlieferant) wird aufgrund des derzeitigen Zustandes der
  Terrassenbrüstungen und Terrassenbödenunterseiten eine Gewährleistung für die
  eingebauten Fenster abgelehnt. Dass eine Gewährleistung bei nicht erfolgter Beton-
  sanierung unterbleibt, war nicht vorhersehbar und kann auch nicht abgewendet
  werden.

 

- Durch das bei Regen herablaufende rostige Wasser macht es keinen Sinn, die neuen
  Außenwände (Fassade) im Erdgeschossbereich anzulegen.
- Die Betonsanierung muss auch deshalb unmittelbar erfolgen, da spätestens im Herbst
  des Jahres 2003 mit Eintritt der feuchten Witterung der Korrosionsprozess an der
  Betonbewehrung fortgesetzt wird und eine spätere Sanierung mit dann höheren
  Kosten verbunden ist.