Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.11.2003

Eing. Dat. 27.11.2003

Nr. 586

 

Dez.: II ( Amt 60)

 

Flachdachsanierung am Ostflügel der Eichendorffschule hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 377/03 vom 26.11.2003, DS I (A)  586

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Flachdachsanierung am Ostflügel der Eichendorffschule, nach der von der EEG in
    Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenbe
rechnung, abschließend mit 105.000,--€ einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 21040.94030
    „Eichendorffschule,
Beton-, Fassaden-, und Flachdachsanierung" wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste:       70.000,-- €
    Haushaltsplan 2003:              35.000.--€
    Gesamt:                              105.000.-€

3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des
    Vermögenshaushaltes.

Begründung:
Das vorhandene Flachdach des Ostflügels der Eichendorffschule befindet sich in einem stark verwitterten Zustand. Der Dachaufbau in Form einer zweifachen, bituminösen Papplage ohne Dämmung ist seit der Errichtung des Gebäudes im Jahr 1956 unverändert. Durch die regelmäßig durchgeführten Wartungen konnten Undichtigkeiten bisher ausgebessert werden.

Nach dem erneuten Auftreten von Einregenstellen wurde festgestellt, dass eine weitere Reparatur der Dachfläche unwirtschaftlich wäre. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Sanierung der gesamten Flachdachkonstruktion.

 

Im Rahmen der vorgesehenen Dachsanierung wird auf der gesamten Dachfläche die Dachabdichtung einschließlich Wärmedämmung erneuert. In diesem Zusammenhang werden auch Entlüftungsstutzen der bestehenden Flachdachkonstruktion und der Sanitärlüftung, Dachentwässerung und Blitzschutzanlage entfernt und durch Neuinstallationen ersetzt.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Über die Maßnahme wurde von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 105.000,-- € abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.