Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2003
-
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C-Mühlheimer Straße/Brielsweg (zugleich Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 521 B)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 381/03 vom 26.11.2003, DS I (A) 590
Az: 000-0002-01/0247#0345/2003
hier:
1. Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 2 Abs.4
BauGB
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches wird auf Grund des Antrages des
Vorhabenträgers der ST- Gewerbebau GmbH aus Weißenhorn, vom
06.11.03, gemäß § 12 Abs. 2 BauGB der Einleitungsbeschluss gefasst und
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 521 C beinhaltet zugleich die Teiländerung des
Bebauungsplanes Nr. 521 B.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des Bebauungsplanes Nr.
521 C wird umgrenzt:
im Westen
• von der Westgrenze des Brielsweges
(Parzellen Nr. 243/13 und 110/6)
im Süden
• von der Nordgrenze der Bahnlinie
(Parzelle Nr. 240/4)
im Osten
• von der Westgrenze von MAN- Roland
(Parzelle Nr. 46/4) bis zur
Südostecke der Parzelle 44/18
im Norden
• von der Süd- und Westgrenze der
Parzelle 44/18 (Tankstelle) sowie der
Nordgrenze der Mühlheimer Straße
(Parzelle Nr. 242/10) zwischen
verlängerter Westgrenze der Parzelle
44/18 und verlängerter Westgrenze Brielsweg (Parzelle 243/13).
Die Umgrenzung ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
Der Kartenauszug ist Teil des Originalprotokolls.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C soll
entsprechend dem Vorhabenplan das Planungsrecht für großflächigen
Einzelhandel:
Bau- und Heimwerkermarkt mit angeschlossenem Gartencenter, Lebens-
mittel-Verbrauchermarkt sowie der notwendigen Stellplätze, geschaffen
werden.
Dieses Vorhaben umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Bürgel Flur 6
Nr. 44/17, 49, 48, 47/2, 47/3, 248/6.
2. Für das unter Punkt 1 beschriebene Vorhaben werden die Einleitung eines
Abweichungsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 Hess. Landesplanungsgesetz
(HLPG) vom Regionalplan Südhessen 2000 beim Regierungspräsidium
Darmstadt sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes beim
Planungsverband Frankfurt/Region Rhein-Main gem. § 2 Abs. 1 des
Planungsverbandgesetzes beantragt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 12.12.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.