Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2003

  1. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C-Mühlheimer Straße/Brielsweg (zugleich Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 521 B)
    Antrag Magistratsvorlage Nr. 381/03 vom 26.11.2003, DS I (A) 590
    Az: 000-0002-01/0247#0345/2003
    hier:

        1. Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2
           
    Baugesetzbuch (BauGB)

        2.
    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
           
    BauGB in Verbindung mit § 2 Abs.4
           
    BauGB

    Beschlusslage:

     

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

    1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches wird auf Grund des Antrages des
        Vorhabenträgers
    der ST- Gewerbebau GmbH aus Weißenhorn, vom
        06.11.03, gemäß § 12 Abs. 2 BauGB der
    Einleitungsbeschluss gefasst und
        ein vorhaben
    bezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Aufstellung des
        Bebauungsplanes Nr. 521 C
    beinhaltet zugleich die Teiländerung des
       
    Bebauungsplanes Nr. 521 B.

        Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB
    des Bebauungsplanes Nr.
        521 C wird umgrenzt:

        im Westen
       
    •      von der Westgrenze des Brielsweges
              
    (Parzellen Nr. 243/13 und 110/6)
       
    im Süden
        
    •      von der Nordgrenze der Bahnlinie
             
    (Parzelle Nr. 240/4)
       
    im Osten
       
    •      von der Westgrenze von MAN- Roland
               (Parzelle Nr. 46/4) bis zur
              
    Südostecke der Parzelle 44/18
       
    im Norden
       
    •      von der Süd- und Westgrenze der
              
    Parzelle 44/18 (Tankstelle) sowie der
              
    Nordgrenze der Mühlheimer Straße
              
    (Parzelle Nr. 242/10) zwischen
               verlängerter Westgrenze der Parzelle
               44/18 und verlängerter Westgrenze
    Brielsweg (Parzelle 243/13).

       
    Die Umgrenzung ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

    Der Kartenauszug ist Teil des Originalprotokolls.
        Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C soll
        entsprechend
    dem Vorhabenplan das Planungsrecht für großflächigen
        Einzelhandel:
       
    Bau- und Heimwerkermarkt mit angeschlossenem Gartencenter, Lebens-
        mittel-Verbrauchermarkt
    sowie der notwendigen Stellplätze, geschaffen
        werden.

       
    Dieses Vorhaben umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Bürgel Flur 6
        Nr. 44/17, 49, 48, 47/2,
    47/3, 248/6.

    2. Für das unter Punkt 1 beschriebene Vorhaben werden die Einleitung eines
        Abweichungsverfahrens gem. § 12 Abs. 2
    Hess. Landesplanungsgesetz
        (HLPG) vom Regionalplan Südhessen 2000 beim
    Regierungspräsidium
        Darmstadt sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes beim
       
    Planungsverband Frankfurt/Region Rhein-Main gem. § 2 Abs. 1 des
        Planungs
    verbandgesetzes beantragt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 12.12.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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