Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 02.02.2004

Eing. Dat. 29.01.2004

 

Nr. 494/82

 

Dez.:III (Straßenverkehrsamt)

 

 

Bessere Beschilderung Offenbachs an der BAB 66, 45 und der B 43 a
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 22.05.2003 zu DS I (A) 494
hierzu Magistratsvorlage Nr. 025/04 vom 28.01.2004


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2003 nachfolgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt, bei dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt vorstellig zu werden und auf das Folgende zu dringen: An der BAB 66 zwischen Hanau und Bergen-Enkheim soll an der Ausfahrt Maintal-Bischofsheim ein Hinweisschild nicht nur in die Frankfurter Innenstadt, sondern auch nach Offenbach angebracht werden. Ab dem Hanauer Kreuz sollen die BAB 66 bzw. 45 und die B 43 a (Richtung Dieburg) an den jeweiligen Abzweigungen mit dem Hinweis „Offenbach" versehen werden.

Hierzu berichtet der Magistrat:

Aufgrund des o.g. Beschlusses hat das Straßenverkehrsamt das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt angeschrieben und um Prüfung des Anliegens gebeten. Das Schreiben wurde von dort zuständigkeitshalber an das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen in Wiesbaden weitergeleitet. Mit Schreiben vom 15.12.2003 hat das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen mitgeteilt, dass eine Aufnahme der Zielangabe „Offenbach" in die wegweisende Beschilderung nicht möglich ist. Die Begründung ist dem beiliegenden Antwortschreiben zu entnehmen.

Anlage: Schreiben Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.