Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 15.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 20.04.2004

Eing. Dat. 15.04.2004

 

Nr. 463/89

 

Dez.: I (Amt 37)

 

 

Verwendung des am Ausbauende der B 448 gelagerten Tons
Beschluss DS I (A) 463/1/1 Stadtverordnetenversammlung vom 17.07.2003
Magistratsvorlage N. 098/04 vom 14.04.2004



Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.07.2003 nachfolgenden Beschluss gefasst:


Der Magistrat wird beauftragt, binnen zwei Monaten ab Beschlussfassung zu prüfen und berichten, ob der am Ausbauende der B 448 gelagerte Ton zur Wiederherstellung des Maindamms im Bereich Bürgel/Rumpenheim verwendet werden kann.



Hierzu berichtet der Magistrat:

Unter Bezugnahme auf eine gutachtliche Stellungnahme des CDM Grundbauinstituts Sommer hat das RP Darmstadt mit Schreiben vom 25.02.2004 mitgeteilt, dass der am Ausbauende der B 448 gelagerte Rupelton nur eingeschränkt als Dichtungsmaterial für den Deichbau geeignet ist. Von einer Verwendung des Rupeltons für den Deichbau im Bereich Bürgel/Rumpenheim möchte das RP Darmstadt Abstand nehmen, da die Aufarbeitung des Rupeltons, der am Ausbauende der B 448 gelagert ist, für den Deichbau deutlich höhere Kosten verursacht als der Bezug von geeignetem Dichtungsmaterial durch Baufirmen.

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