Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2004

 

 

14. Bebauungsplan zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 389 (Kreuzung der südlichen Umgehungsstraße mit der Waldstraße)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 005/04 vom 7.1.2004, DS I (A) 616
Az: 000-0002-01/0279#0379/2004

1. Beschluss über den Plan als Satzung
2. Begründung zum Bebauungsplan


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 389 in der Fassung vom 18.12.2003 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

2. Begründung zum Bebauungsplan

Die Begründung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 389 in der Fassung vom 20.08.2003 wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 8 BauGB beigefügt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.01.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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