Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.04.2004
Eing. Dat. 15.04. 2004
Nr. 650
Dez.: II
Umlegungsverfahren Bieber Nord, Geldausgleich
Antrag Magistratsvorlage Nr. 108/04 vom 14.04.2004, DS I (A) 650
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Zur Abwicklung der mit In-Kraft-Treten des Umlegungsplanes „Bieber-Nord“ fälligen
Ausgleichsleistungen werden folgende Nachtragsmittel veranschlagt:
▪ Einnahmen in Höhe von: 755.000 €
▪ Ausgaben in Höhe von: 472.000 €
2. Die Veranschlagung der Nachtragsmittel erfolgt auf den nachstehenden
Haushaltstellen:
▪ 63110.34000 (Umlegung Bieber-Nord, Geldausgleich)
▪ 63110.93200 (Umlegung Bieber-Nord, Geldausgleich)
Begründung:
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 21.01.2004 den Umlegungsplan Bieber-Nord beschlossen (Vorlage 013/04). Mit In-Kraft-Treten des Umlegungsplanes (voraussichtlich Mai 2004) wird der Geldausgleich zwischen den Umlegungsbeteiligten fällig. Dieser Geldausgleich erfolgt aufgrund von Mehr- bzw. Minderzuteilungen. Gemäß § 64 BauGB ist die Stadt Offenbach Trägerin des Zahlungsverkehrs.
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