Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.04.2004

Eing. Dat. 15.04. 2004

 

Nr. 650

 

Dez.: II

 

 

Umlegungsverfahren Bieber Nord, Geldausgleich
Antrag Magistratsvorlage Nr. 108/04 vom 14.04.2004, DS I (A) 650


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:


1.  Zur Abwicklung der mit In-Kraft-Treten des Umlegungsplanes „Bieber-Nord“ fälligen
     Ausgleichsleistungen werden folgende Nachtragsmittel veranschlagt:

       
   Einnahmen in Höhe von:     755.000 €
       
  Ausgaben in Höhe von:       472.000 €

2.  Die Veranschlagung der Nachtragsmittel erfolgt auf den nachstehenden
     Haushaltstellen:

        
▪   63110.34000 (Umlegung Bieber-Nord, Geldausgleich)
        
▪   63110.93200 (Umlegung Bieber-Nord, Geldausgleich)



Begründung:

 

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 21.01.2004 den Umlegungsplan Bieber-Nord beschlossen (Vorlage 013/04). Mit In-Kraft-Treten des Umlegungsplanes (voraussichtlich Mai 2004) wird der Geldausgleich zwischen den Umlegungsbeteiligten fällig. Dieser Geldausgleich erfolgt aufgrund von Mehr- bzw. Minderzuteilungen. Gemäß § 64 BauGB ist die Stadt Offenbach Trägerin des Zahlungsverkehrs.

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