Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 15.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004
10. Verbesserung der organisatorischen Struktur des Klinikums Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 174/04 vom 16.6.2004, DS I (A) 683
Az: 000-0002-01/0353#0477/2004
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 08.07.2004,
DS I (A) 683/1
Az: 000-0002-01/0353#0519/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 683, 683/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses zur „Weiterentwicklung des Klinikums Offenbach am Main" wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main errichtet eine Klinikum Offenbach GmbH. Der
Verwaltungsdirektor des Klinikum Offenbach wird beauftragt, einen ent-
sprechenden Notarvertrag beurkunden zu lassen und sich selbst zum ersten
Geschäftsführer zu bestellen.
2. Grundlage ist der beigefügte Gesellschaftsvertrag (Anlage).
3. Der Verwaltungsdirektor des Klinikums Offenbach wird beauftragt, alle Schritte
zu unternehmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Klinikum
Offenbach GmbH auf der Basis dieses Gesellschaftsvertrags ab 01.01.2005 den
auszugliedernden Eigenbetrieb Klinikum Offenbach am Main aufnehmen
kann.
4. Der Verwaltungsdirektor des Klinikums Offenbach wird beauftragt, die zur Aus-
gliederung des Eigenbetriebes Klinikum Offenbach am Main zur Aufnahme in
die Klinikum Offenbach GmbH notwendigen Schritte in die Wege zu leiten,
insbesondere die Vertretung der Mitarbeiter einzubeziehen.
Der Magistrat wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag (Anlage zum Ursprungsantrag) so zu ändern, dass der Aufsichtsrat aus 18 Mitgliedern besteht.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Der Magistrat wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag (Anlage zum Ursprungsantrag) so zu ändern, dass der Aufsichtsrat aus 18 Mitgliedern besteht.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 9.07.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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