Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 15.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004

 

 

16. Nachtragswirtschaftsplan 2004 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
(ESO), Kommunale Dienstleistungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 191/04 vom 16.6.2004, DS I (A) 689
Az: 000-0002-01/0359#0483/2004

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach
    am Main (ESO) -Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr
2004, der
    im

1.1 Erfolgsplan
     bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 48.681 und den Erträgen in Höhe von
    T€ 48.173 mit einem bilanziellen Jahresverlust von T€ 508 abschließt und im

1.2 Vermögensplan
     
bei Einnahmen in Höhe von T€ 4.023, Kreditaufnahme von T€ 7.149,
     Kredittilgung von
T€ 890, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von
    T€ 450, einem Jahresverlust von T€ 508,
Entnahme aus Rückstellung von
    T€ 3.246 und Investitionen von T€ 6.078 ausgeglichen abschließt und
     außerdem Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von T€ 1.230 umfasst, wird
     mit der

1.3 Finanzplanung

    
gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

2.
Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2004 im
   Rahmen des
Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
   T€ 7.149 festgesetzt.

3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2004 zur
    rechtzeitigen Tätigung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,
    wird auf T€ 2.556 festgesetzt.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 9.07.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.