Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2004

 

 

14.      S-Bahn Rhein-Main, Rodgaustrecken Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge 1. (BÜ) Seligenstädter Straße, 2. (BÜ) Wingertstraße 3. (BÜ) Würzburger Straße, 4. (BÜ) Dietesheimer Straße hier: Umverteilung von städt. Haushaltsmitteln
Antrag Magistratsvorlage Nr. 290/04 vom 8.9.2004, DS I (A) 720
Az: 000-0002-01/0397#0532/2004

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Seligenstädter
    Straße entstehen zusätzlich Mehrkosten für den städtischen Anteil in Höhe
    von 453.219,-- € (2004 = 339.914,-- € / 2005 = 113.305,-- €) zu Lasten der
    Haushaltsstelle 82010.96030 „Bahnübergang Seligenstädter Straße".

   Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist wie folgt vorgesehen:

    a) Einnahmen gem. § 13 EKrG in Höhe von 197.892,-- €
        (2004 = 148.419,-- € / 2005 = 49.473,-- €) -Hh.-St. 82010.36020-

   b) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
       in Höhe von 153.995,-- €  
      (2004 = 115.496,-- € / 2005 = 38.499,-- €) -Hh.-St. 82010.36110-

   c) Zuwendungen aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) in Höhe von
      30.799,-- € (2004 = 23.099,-- € / 2005 = 7.700,-- €) -Hh.-St. 82010.36120-

   d) Somit verbleibender städt. Anteil in Höhe von 70.533,-- €
       (2004 = 52.900,-- € / 2005 = 17.633,-- €)


2. Für den Bau der Rad- und Fußwegunterführung Wingertstraße entstehen
    zusätzlich Mehrkosten in Höhe von 164.414,--€
    (2004 = 123.310,-- € / 2005 = 41.104,-- €)
    zu Lasten der Haushaltsstelle 82010.96050 „Rad- und Fußwegunterführung
    Wingertstraße".

    Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist wie folgt vorgesehen:

    a) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz(GVFG)
        in Höhe von 133.573,-€
        (2004 = 100.179,-- € / 2005 = 33.394,- €) -Hh.-St. 82010.36150-

    b) Somit verbleibender städt. Anteil in Höhe von 30.841,-- €
        (2004 = 23.131,- € / 2005 = 7.710,- €)


3. Für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Würzburger
    Straße entstehen zusätzlich Mehrkosten für den städtischen Anteil
    in Höhe von 31.283,-- €
    (2004 = 23.462,-- € / 2005 = 7.821,-- €)
   
zu Lasten der Haushaltsstelle 82010.96070 „Bahnübergang Würzburger
    Straße".

    Die Finanzierung dieser Mehrkosten ist wie folgt vorgesehen:

    a) Einnahmen gem. § 13 EKrG in Höhe von 20.578,-- €
        (2004 = 15.433,-- € / 2005 = 5.145,-- €) -Hh.-St. 82010.36040-

    b) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
        in Höhe von 4.279,-- €
       (2004 = 3.210,-- € / 2005 = 1.069,-- €)
-Hh.-St. 82010.36180-

    c) Zuwendungen aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) in Höhe
       von 856,-- €
        (2004 = 642,-- € / 2005 = 214,- €) -Hh.-St. 82010.36190-

    d) Somit verbleibender städt. Anteil in Höhe von 5.570,--€
        (2004 = 4.177,-- € / 2005 = 1.393,-- €)

    Es ergeben sich aus Punkt 1-3 Gesamtmehrkosten in Höhe von 648.916,-€.

4. Im Zuge der Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges
    Dietesheimer Straße werden durch Minderausgaben bei den städtischen
    Baukosten in Höhe von 648.916,--€
    (2004 = 486.686,-- € / 2005 = 162.230,-- €) bei der Haushaltsstelle
    82010.96040 "Bahnübergang Dietesheimer Straße" die Mehrkosten unter
    Punkt 1 bis 3 ausgeglichen.

    Die für den Reduzierungsbetrag vorgesehenen Einnahmen sind deshalb wie
    folgt zu reduzieren:

    a) Einnahmen gem. § 13 EKrG um -163.852,--€
        (2004 = -163.852,-- € / 2005 = 0 €)
Hh.-St. 82010.36030-

    b) Zuwendungen aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
        um - 354.379,-- €
        (2004 = -218.885,-- € / 2005 = -135.494,-- €) -Hh.-St. 82010.36130-

    c )Zuwendungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) um  - 23.741 ,--€
        (2004 = -23.741,-- € / 2005 = 0 €) -Hh.-St. 82010.36140-
       Die reduzierten Einnahmebeträge wurden in gleicher Höhe bei den
       Einnahmehaushaltsstellen unter Punkt 1 bis 3 wieder eingestellt.

5. Die notwendigen Umsetzungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2004 und im
    Haushaltsplan 2005 vorzusehen.


    Im Haushaltsplan ist die gegenseitige Deckung von Mehr- und Minderkosten
    der S-Bahn bezogenen Haushaltsmittel gegeben.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 24.09.2004

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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