Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 07.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.09.2004
Eing. Dat. 23.09.2004
Nr. 731
Dez.: I und III (Amt 20 und Amt 81)
Errichtung der „MainArbeit GmbH“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 313/04 vom 22.09.2004, DS I (A) 731
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der Bundesgesetzgeber hat mit Gesetz vom 24. Dezember 2003 das Sozialgesetzbuch II als viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz 4“) die Grundsicherung für Arbeitssuchende eingeführt, die die bisherigen Leistungen Arbeitslosenhilfe nach dem SGB I und Sozialhilfe nach dem BSHG ablöst. Das Gesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft.
Das Gesetz sieht in § 44 b für die Wahrnehmung der Aufgaben der Träger der Leistungen des SGB III die Gründung von Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Agenturen für Arbeit mit den jeweiligen kommunalen Trägern in eigener Rechtsform vor. Die Stadt Offenbach und die Agentur für Arbeit Offenbach haben die Ausgestaltung dieser Arbeitsgemeinschaft in Offenbach intensiv erörtert. Ergebnis der Erörterungen war, dass diese Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit den beiden Gesellschaftern Agentur für Arbeit Offenbach und Stadt Offenbach organisiert werden soll. Im Rahmen der Umsetzung des SGB II werden dieser Gesellschaft originäre Aufgaben der Grundsicherung der seitherigen Träger übertragen.
Das Stammkapital der Gesellschaft soll 25.000 EURO betragen Eine Stammeinlage in Höhe von 12.500 € übernimmt die Agentur für Arbeit Offenbach, die Stadt Offenbach übernimmt die andere Hälfte des Stammkapitals. Für den Gründungsaufwand werden zusätzlich 2.500 € veranschlagt.
Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Die Zuständigkeit der StVV ergibt sich aus § 51 Ziffer 11 HGO.
Anlage: GmbH-Vertrag
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