Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2004



4.         Nachtragshaushaltssatzung 2004 und Nachtragshaushaltsplan 2004
Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/04 vom 8.9.2004, DS I (A) 730
Az: 000-0002-01/0415#0553/2004

Änderungslisten Verwaltungshaushalt (VwH)
Az: 000-0002-01/0415#0609/2004

Änderungslisten Vermögenshaushalt (VmH)
Az: 000-0002-01/0415#0610/2004

Änderungslisten Verpflichtungsermächtigung
Az: 000-0002-01/0415#0611/2004


Beschlusslage:


Änderungslisten Verwaltungshaushalt (VwH)
Az: 000-0002-01/0415#0609/2004

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änd. Liste zum Verwaltungshaushalt.

Änderungslisten Vermögenshaushalt (VmH)
Az: 000-0002-01/0415#0610/2004

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änd. Liste zum Vermögenshaushalt.

Änderungslisten Verpflichtungsermächtigung
Az: 000-0002-01/0415#0611/2004

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änd. Liste zu den Verpflichtungsermächtigungen.

Nachtragshaushaltssatzung 2004 und Nachtragshaushaltsplan 2004
Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/04 vom 8.9.2004, DS I (A) 730
Az: 000-0002-01/0415#0553/2004

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller vorab beschlossenen Änderungen wie folgt:

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2004 wird festgestellt
    und die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2004 wird beschlossen,

 

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2004 und dem Nachtrags-
    haushaltsplan 2004 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    lnvestitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitions-
    programm 2004 (für die Jahre 2003 bis 2007) berücksichtigt.

 



 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 19.11.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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