Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.09.2004
Eing. Dat. 30.09.2004
Nr. 737
Dez.: l (Amt 80)
Fassadensanierung an der stadteigenen Liegenschaft Mathildenstraße 1,
Offenbach am Main
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 327/04 vom 29.09.2004, DS I (A) 737
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Sanierung der Fassade der denkmalgeschützten städt. Gewerbeliegenschaft
Die Sandsteinfassade der städtischen Liegenschaft Mathildenstraße 1 (Polizei-dienstgebäude) muss auf Grund ihres maroden Erhaltungszustandes dringend sa-niert werden. In den vergangenen Monaten haben sich wiederholt kleinere Teile aus der Fassade gelöst und sind auf den Bürgersteig gefallen, so dass zur Sicherung der Fußgänger bereits ein Schutzgerüst errichtet werden musste.
Vor diesem Hintergrund wurde gemäß Magistratsbeschluss vom 25.02.2004 die Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH (EEG), Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main, mit der Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen als Grundlage für den zu fassenden Projektbeschluss beauftragt. Nach aufwändigen Voruntersuchungen hinsichtlich der Verankerung der Fassadenverkleidung sowie der Statik des Gebäudes wurde in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde der Stadt Offenbach nunmehr von dem beauftragten Projektsteuerer eine detaillierte Kostenermittlung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 830.000,00 € ab- schließt. Die im Prüfbericht des Revisionsamtes enthaltenen Anregungen und Vor- schläge sollen im Rahmen der Ausführung der Sanierungsmaßnahme Berücksich- tigung
finden.
Eine Bezuschussung durch das Landesamt für Denkmalpflege erfolgt nicht, da von dieser Seite aus Zugeständnisse bzgl. der Art und Weise der Ausführung der Sa- nierung gemacht wurden, so dass aus dessen Sicht zu Lasten der Eigentümerin, Stadt Offenbach, keine finanziell unzumutbaren Auflagen erteilt wurden. Die erfor- derliche zusätzliche Umsetzung bzw. Veranschlagung der erforderlichen Haushalts- mittel erfolgt im Haushaltsplan 2005.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
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