Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2004



21.      Rahmenvereinbarung zur Ablösung der kommunalen Kirchenbaulasten
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 378/04 vom 3.11.2004, DS I (A) 760
Az: 000-0002-01/0443#0591/2004


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadt Offenbach tritt hiermit der Rahmenvereinbarung zur Ablösung der Kirchenbaulasten bei. Abgelöst wird die Kirchenbaulastverpflichtung gegenüber der Evangelischen Schlossgemeinde, Schlossgartenstraße 5, 63075 Offenbach - Rumpenheim.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 19.11.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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