Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 14.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2004



24.      Bebauungsplan Nr. 580 B (Bürgel-Ost/Mainzer Ring)
1. Behandlung der Anregung
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 385/04 vom 3.11.2004, DS I (A) 763
Az: 000-0002-01/0446#0594/2004


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der REP wie folgt:

1. Behandlung der Anregung

Die zu dem am 08.07.2004 gebilligten und vom 17.08.2004 bis einschließlich 16.09.2004 offengelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 580 B vorgebrachte Anregung des Regierungspräsidiums Darmstadt (Anlage 3.1) wird berücksichtigt.

2. Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 580 B (Bürgel-Ost/Mainzer Ring) in der Fassung vom 08.07.2004 (Anlage 1) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3. Begründung zum Bebauungsplan

Die Begründung mit Umweltbericht als Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 25.10.2004 (Anlage 2) wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.

 


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 19.11.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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