Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004

 

 

27. Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A "Rumpenheim-Süd" hier: Satzungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 205/04 vom 23.6.2004, DS I (A) 701
Az: 000-0002-01/0373#0497/2004
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 07.07.2004,
DS I (A) 701/1
Az: 000-0002-01/0373#0515/2004


Beschlusslage:

DS I (A) 701, 701/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Entwurf der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537A „Rumpenheim- Süd" (Anlage 1) wird gem. § 81 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen.

Der Übersichtsplan vom 15.06.04 (Anlage 2) ist Bestandteil der Satzung.

In der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A „Rumpenheim-Süd“ (Anlage 1 des Ursprungsantrags) wird § 2 (1) 3. Dacheindeckung wie folgt geändert:

Als Dacheindeckungen sind nur Dachziegel oder Betonsteine in roter oder rotbrauner Farbe, Metalldächer oder extensiv begrünte Dächer zulässig.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 701/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

In der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537 A „Rumpenheim-Süd“ (Anlage 1 des Ursprungsantrags) wird § 2 (1) 3. Dacheindeckung wie folgt geändert:

Als Dacheindeckungen sind nur Dachziegel oder Betonsteine in roter oder rotbrauner Farbe, Metalldächer oder extensiv begrünte Dächer zulässig.






DS I (A) 701
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Entwurf der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Ergänzung der Gestaltungsfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537A „Rumpenheim- Süd" (Anlage 1) wird gem. § 81 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen.

Der Übersichtsplan vom 15.06.04 (Anlage 2) ist Bestandteil der Satzung.


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 9.07.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung