Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004

 

 

29. Umlegung Bürgel-Ost/Mainzer Ring Anordnung der Umlegung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 210/04 vom 23.6.2004, DS I (A) 703
Az: 000-0002-01/0375#0499/2004


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet innerhalb des Geltungs-
    bereiches des in Aufstellung be
findlichen Bebauungsplanes Nr. 580 B wird
    nach § 46 Abs.1 BauGB die Umlegung angeordnet.

2.
Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
    beauftragt.

Der Kartenauszug ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 9.07.2004

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung