Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 07.05.2024


DS Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.01.2005

Eing. Dat. 23.12.04

 

Nr. 795

 

Dez.: III (Amt 57)

 

 

 

Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2004 für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 473/04 vom 22.12.04, DS I (A) 795


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss für das Jahr 2004 beim
    Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach wird gem. § 5 Nr. 13 des Eigen-
    betriebsgesetzes die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heim & Honermeier,
    Hainer Weg 50, 60599 Frankfurt a. M. bestellt.

2. Die Beauftragung der unter 1 genannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist
    daran zu binden, dass von dieser ein verantwortlich zeichnender Prüfer
    eingesetzt wird, der den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach noch nicht
    geprüft hat.


Begründung:

Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach in ihrer Sitzung vom 1.12.2004 beschlossen, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die o.g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Bestellung als Abschlussprüfer für den Jahres-abschluss 2004 des EKO zu empfehlen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heim & Honermeier wurde durch die Stadtverordnetenversammlung erstmals mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2000 des EKO bestimmt.

Die Betriebskommission ist dem Vorschlag der Betriebsleitung, die Prüfungs-gesellschaft frühestens nach dem 5. Prüfungsjahr zu wechseln, unter der Auflage gem. Pos. 2 gefolgt. Hierdurch können Prüfungskosten in erheblichem Umfang vermieden werden, da ein neu beauftragtes Prüfungsunternehmen nicht über die spezifischen Unternehmenskenntnisse bzgl. des EKO verfügt und diese zeitauf-wendig erarbeiten muss.

 

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