Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2005


3a.      Kein Gewerbegebiet auf dem Buchhügel
Antrag FDP vom 1.6.2005, DS I (A) 850
Az: 000-0002-01/0559#0742/2005
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 15.06.2005,
DS l (A) 850/1
Az: 000-0002-01/0559#0757/2005

Beschlusslage:

DS I (A) 850/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

A. Der folgende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9.10.2003
    (DS I (A) 510/2) wird aufgehoben:

    „Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der folgenden Punkte ein
    Konzept zur Finanzierung der Erweiterungsbauten für die Käthe-Kollwitz-
    Schule und die Theodor-Heuss-Schule vorzulegen.

    1. Es soll auf dem Gelände des nördlichen Buchhügels ein neuer B-Plan
        vorgelegt werden, der ausschließlich Gewerbeflächen ausweist.

    2. Die Planung des zu projektierenden Gewerbegebietes erfolgt unter
        Beachtung hoher ökologischer Standards.“

B. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres ein schlüssiges
    Raum- und Finanzierungskonzept für die Erweiterung der beiden
    Berufsschulen auf dem Buchhügel vorzulegen und mit Umsetzungsschritten
    im Jahr 2006 zu beginnen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 850/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Punkt A des Ursprungsantrages bleibt erhalten.

2. Der Tenor von Punkt B des Ursprungsantrages wird wie folgt ersetzt:

    Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres ein schlüssiges
    Raum- und Finanzierungskonzept für die Erweiterung der beiden Berufsschulen auf
    dem Buchhügel vorzulegen und mit Umsetzungsschritten im Jahr 2006 zu
    beginnen.

DS I (A) 850
Durch Annahme der DS I (A) 850/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 850:

A. Der folgende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9.10.2003
    (DS I (A) 510/2) wird aufgehoben:

    „Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der folgenden Punkte ein
    Konzept zur Finanzierung der Erweiterungsbauten für die Käthe-Kollwitz-Schule
    und die Theodor-Heuss-Schule vorzulegen.

    1. Es soll auf dem Gelände des nördlichen Buchhügels ein neuer B-Plan vorgelegt
        werden, der ausschließlich Gewerbeflächen ausweist.

    2. Die Planung des zu projektierenden Gewerbegebietes erfolgt unter Beachtung
        hoher ökologischer Standards.“

B. Der Magistrat wird beauftragt, ein Finanzierungskonzept für die geplanten
    Erweiterungsbauten an der Käthe-Kollwitz-Schule und der Theodor-Heuss-Schule
    vorzulegen, das Erlöse aus Grundstücksverkäufen an anderen Stellen der Stadt
    einbezieht.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 17.06.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung