Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2005


7.          Antrag auf Umsetzung diverser Haushaltsansätze aufgrund gesetzlicher Änderungen beim Sozialamt
Antrag Magistratsvorlage Nr. 199/05 vom 15.6.2005, DS I (A) 858
Az: 000-0002-01/0573#0760/2005


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Haushaltsansätze nachfolgend aufgeführter Haushaltsstellen werden
    gem. § 100 HGO um insgesamt 6.330.000 Euro erhöht.

  41300.73130 Ambulante Krankenhilfe                          2.765.000 €
  41300.74130 Stationäre Krankenhilfe                           2.890.000 €
  41030.73010 Einmalige Bedarfe (SGB XII)                     285.000 €
  41040.73020 Einmalige Bedarfe (MIB)                             140.000 €
  41050.73010 Einmalige Bedarfe (GSiG)                            30.000 €
  41050.73020 Einmalige Bedarfe (GSiG)                            80.000 €
  41400.73250 Bestattungskosten                                          80.000 €
  48200.73900 Gewährung von Darlehen                            60.000 €
                                                                                                6.330.000 €

2. Im Gegenzug wird der Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 41010.73000 -
    HLU nach § 11 BSHG- um den gleichen Betrag gemindert.

3. Die haushaltsmäßige Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2005.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 08.07.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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