Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2005


16.    Infrastrukturmaßnahme für neue Sicherheitsräume der Informationstechnologie hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 209/05 vom 22.6.2005, DS I (A) 867
Az: 000-0002-01/0583#0770/2005


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Infrastrukturmaßnahme für neue IT – Sicherheitsräume nach der von den
    Architekten Christl + Bruchhäuser sowie der Ingenieurgesellschaft K&M
    mbH, in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer Bühlen + Sieweck,
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 463.000,00 €, einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 06300.94100
    „Sicherheitsmaßnahmen Brand-Verhütung“ wie folgt bereitgestellt:

        Nachtragshaushaltsplan 2005:                                  263.000,00 €
        Haushaltsplan 2006:                                                   200.000,00 €

        Gesamt:                                                                         463.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt durch Minderausgaben bei folgenden
    Haushaltsstellen:

       61500.94060
       Umsetzung HEGISS, Kita Mathildenschule             213.000,00 €

       67000.96900
       Straßenbeleuchtung Mittelseestraße von
       Geleitsstraße bis Bismarckstraße                                50.000,00 €

       Gesamt:                                                                     263.000,00 €

4. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtrag 2005 vorzunehmen.

5. Zur Beauftragung steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
    von 200.000,00 €  in 2005 zur Verfügung.

6. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der
    Gesamtdeckung des Vermögenshaushaltes.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 08.07.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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